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Ende der Qual: Verbot des Brandzeichens bei Fohlen in Sicht |
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Am kommenden Montag berät der Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz des Bundesrates über den Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz „zum bundesweiten gesetzlichen Verbot des
Schenkelbrandes bei Pferden". Der Deutsche Tierschutzbund appellierte
im Vorfeld an die Ausschussmitglieder, sich für das Verbot
auszusprechen. Fohlen erleiden beim so genannten Brennen eine
hochgradige Verbrennung, das bedeutet für die Tiere erhebliches und
völlig unnötiges Leid.
Seit dem 1. Juli 2009 ist die neue Vorschrift in Kraft, nach der
alle Fohlen EU-weit grundsätzlich mit einem Transponderchip
gekennzeichnet werden. Das „Chippen" ist fälschungssicher und macht
jedes Pferd individuell identifizierbar. Das Brandzeichen stellt
dagegen nur ein Markenzeichen für das jeweilige Zuchtgebiet dar. Obwohl
die in diesem Frühling geborenen Fohlen bereits gechippt sind, müssen
viele von ihnen trotzdem zusätzlich die Prozedur des Brennens erleiden.
„Völlig unsinnig und überflüssig ist diese Brandmarkung der Fohlen als
Hannoveraner, Oldenburger oder Holsteiner", kritisiert Wolfgang Apel,
Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Sie aus traditionellen
Gründen und wegen züchterischer Eitelkeiten immer noch mit Brandzeichen
zu quälen, muss endlich ein Ende haben", so Apel weiter.
Fohlen erleiden beim Schenkelbrand eine Verbrennung dritten Grades
(irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel). Dadurch
werden große Narben künstlich herbeigeführt, die sich von der gesunden
Haut abheben und lebenslang sichtbar sind. Diese gezielt herbeigeführte
Brandnarbe dient in erster Linie als Werbezweck für den jeweiligen
Zuchtverband. Ein Brandzeichen stellt keine individuelle und
unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar.
Das Chippen der Pferde ermöglicht eine sichere Identifizierung ohne
Tierleid und macht das Tier unverwechselbar. Den Tieren werden
Transponder, etwa reiskorngroße Implantate, am Hals unter die Haut
gesetzt. Jeder Chip enthält einen Code, welcher mit einem passenden
Ablesegerät identifiziert werden kann.
In Dänemark ist der Schenkelbrand seit 1. März 2010 gesetzlich verboten.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
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1 Million Näpfe für Tiere in Not |
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„1 Million Näpfe für Tiere in Not": Das ist das Motto der von Whiskas
und Pedigree in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund aktuell
gestarteten Aktion zur Welttierwoche.
Von jeder gekauften Packung eines Whiskas- und Pedigree-Produkts -
im Aktionszeitraum vom 30.08. bis 9.10.2010 - wird von den Unternehmen
ein Betrag im Wert eines gefüllten Futternapfes als Unterstützung
gesammelt. Das gesammelte Geld wird an den Deutschen Tierschutzbund
weitergeleitet, um die Tierheime zu unterstützen. Schon seit Jahren
unterstützen Whiskas und Pedigree im Rahmen der Welttierwoche - die
rund um den Welttierschutztag am 4. Oktober stattfindet - die dem
Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen über 700 Tierschutzvereine mit
mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen.
„Täglich werden in den uns angeschlossenen Tierheimen 20.000 Hunde
und 41.000 Katzen betreut. Die Tiere brauchen ein neues Zuhause, aber
auch täglich Futter. Da helfen die Welttierwochen, da hilft jeder
gefüllte Napf. Herzlichen Dank an Whiskas und Pedigree", freut sich
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die Hilfe kommt zu einem richtigen Zeitpunkt. Die Folgen der
Finanz- und Wirtschaftskrise, aber auch der Gesetzgebung, wie z. B. die
Hundeverordnungen der Länder, schlagen sich im praktischen Tierschutz
negativ nieder. Immer mehr Tiere - vor allem alte und kranke - werden
aus finanziellen Gründen abgegeben. In diesem Jahr zum Beispiel sind
die Belegungszahlen bei den Hunden um 21 Prozent und bei den Katzen um
38 Prozent gestiegen. Auch die Vermittlung wird immer schwieriger.
Notwendige Investitionen beispielsweise in neue Hunde- und
Katzenhäuser, oder auch die Sanierung, können nicht realisiert werden.
Darüber hinaus erfüllen die Tierheime neben ihren originären
Tierschutzaufgaben auch kommunale Pflichtaufgaben. Eine kostendeckende
Erstattung für diese Aufgaben gibt es nicht. Zum Welttierschutztag rief
der Verband bereits das Leitmotto „Rettet die Tierheime!" aus.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Natur- und Tierschützer verlangen Verbot von Wildtieren im Zirkus |
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Der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Deutsche Tierschutzbund und der
Bund gegen Missbrauch der Tiere haben von der Bundesregierung ein
Verbot von Wildtieren in Zirkussen verlangt.
„Es ist überfällig, dass sich die Bundesregierung nicht länger als
Interessensverwalterin der Lobby von etwa 400 Zirkussen versteht und
die Entschließung des Bundesrates aus dem Jahre 2003 für ein
Haltungsverbot von Affen, Großbären und Elefanten in Zirkussen
rechtsverbindlich umsetzt", sagt DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen.
Die im Tierschutz vorgeschriebene verhaltensgerechte Unterbringung von
Wildtieren sei in Zirkussen nicht möglich, betonten die Vertreter der
Verbände. So betrage die Fläche des natürlichen Lebensraums von
Großbären 20-100 km 2. Die Zirkusleitlinie gehe dagegen von kümmerlichen 75 m 2 aus!
Vor allem bei Zirkussen mit häufig wechselnden Standorten seien keine
tolerierbaren Haltungsbedingungen zu erreichen. „Die Folgen für die
Tiere sind schwerwiegend und zeigen sich in Verhaltensstörungen,
Erkrankungen oder sogar in Todesfällen. Jetzt stehen den Tieren zudem
die Winterquartiere bevor, eine artgerechte Unterbringung ist
ausgeschlossen, das Tierleid ist immens", beklagt der
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder,
der zugleich an die Kommunen appelliert, den Wanderzirkussen mit
Wildtieren keine Auftrittsgenehmigungen mehr zu erteilen.
„Glücklicherweise hat inzwischen eine ganze Reihe von
EU-Mitgliedsstaaten Wildtiere in Zirkussen ganz oder teilweise
untersagt", betont Jörg Styrie, Vorstand vom Bund gegen Missbrauch der
Tiere:
- Österreich, Bulgarien, Dänemark, Polen: Verbot aller Wildtierarten
- Finnland: Verbot von Affen, Raubtieren, Wildformen von Wiederkäuern und Greifvögeln, Straußen, Krokodilen (seit 1996)
- Schweden:
Verbot von Affen, Raubtieren, Robben, Nashörnern, Flusspferden,
Giraffen, Rotwild, Kängurus, Damwild, Raubvögeln, Straußenvögeln,
Riesenechsen (seit 1998)
- Ungarn: Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten, keine neuen Wildfänge etc.
In Deutschland kann grundsätzlich jede Tierart im Zirkus mitgeführt
werden. Von der Möglichkeit des § 13 Abs. 3 TierSchG, die Haltung von
Tieren wildlebender Arten durch Rechtsverordnung zu verbieten, wurde
bislang kein Gebrauch gemacht.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Leitmotto zum Welttierschutztag 2010: „Rettet die Tierheime!“ |
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Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober ruft der Deutsche
Tierschutzbund das Leitmotto „Rettet die Tierheime!" aus. Damit stellt
der Verband die derzeit existenzbedrohende Lage der Tierheime in den
Mittelpunkt. Ein Höhepunkt der Kampagne bildet die am 24. September
stattfindende Kundgebung vor dem Deutschen Bundesrat in Berlin. Der
Deutsche Tierschutzbund wird dort gemeinsam mit den ihm angeschlossenen
Tierschutzvereinen sowie Tierheimen für eine bundesweit einheitliche
Rahmenregelung für die Fundtierkostenerstattung und für einen
Finanztopf für dringend erforderliche Investitionen kämpfen.
Mit einem „Offenen Brief" hatte sich Wolfgang Apel, Präsident des
Deutschen Tierschutzbundes, an die Mandatsträger auf kommunaler Ebene
gewandt, um Unterstützung einzufordern. Zumindest auf Arbeitsebene
finden mittlerweile Gespräche mit den Spitzenverbänden statt, um an
einer Lösung für das Problem zu arbeiten. Aber das ist bei weitem nicht
ausreichend.
„Tierheime sind Tierschutzeinrichtungen. Aber da, wo die Tierheime
öffentliche Aufgaben übertragen bekommen, wie beispielsweise die
Fundtierbetreuung, muss die öffentliche Hand dafür auch kostendeckende
Zuschüsse zahlen", stellt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes, klar. Das ehrenamtliche Engagement allein kann diese
Mammutaufgabe nicht stemmen, Tierschutz sei eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so Apel: „Viele Tierheime kämpfen um
ihre Existenz. Bund, Länder und Kommunen sind hier in der Pflicht.
Zumal der karitative Tierschutz auch als Folge von Gesetzgebung immer
mehr belastet wird."
Die Situation der Tierheime ist prekär. Die Folgen der Finanz- und
Wirtschaftskrise, aber auch der Gesetzgebung, wie z. B. die
Hundeverordnungen der Länder, schlagen sich im praktischen Tierschutz
negativ nieder. Immer mehr Tiere - vor allem alte und kranke - werden
aus finanziellen Gründen abgegeben, was sich wiederum auf die
Vermittlungsdauer auswirkt. Notwendige Investitionen beispielsweise in
neue Hunde- und Katzenhäuser, oder auch die Sanierung, können nicht
realisiert werden.
Das Kampagnenmotiv, die aktuelle Unterschriftenliste, ein Interview mit
der Leiterin der Rechtsabteilung zum Thema Fundtierbetreuung sowie
viele weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
www.rettet-die-tierheime.de
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
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