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Ende der Qual: Verbot des Brandzeichens bei Fohlen in Sicht PDF Drucken
Am kommenden Montag berät der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates über den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz „zum bundesweiten gesetzlichen Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden". Der Deutsche Tierschutzbund appellierte im Vorfeld an die Ausschussmitglieder, sich für das Verbot auszusprechen. Fohlen erleiden beim so genannten Brennen eine hochgradige Verbrennung, das bedeutet für die Tiere erhebliches und völlig unnötiges Leid.
 
Seit dem 1. Juli 2009 ist die neue Vorschrift in Kraft, nach der alle Fohlen EU-weit grundsätzlich mit einem Transponderchip gekennzeichnet werden. Das „Chippen" ist fälschungssicher und macht jedes Pferd individuell identifizierbar. Das Brandzeichen stellt dagegen nur ein Markenzeichen für das jeweilige Zuchtgebiet dar. Obwohl die in diesem Frühling geborenen Fohlen bereits gechippt sind, müssen viele von ihnen trotzdem zusätzlich die Prozedur des Brennens erleiden.  „Völlig unsinnig und überflüssig ist diese Brandmarkung der Fohlen als Hannoveraner, Oldenburger oder Holsteiner", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Sie aus traditionellen Gründen und wegen züchterischer Eitelkeiten immer noch mit Brandzeichen zu quälen, muss endlich ein Ende haben", so Apel weiter.
 
Fohlen erleiden beim Schenkelbrand eine Verbrennung dritten Grades (irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel). Dadurch werden große Narben künstlich herbeigeführt, die sich von der gesunden Haut abheben und lebenslang sichtbar sind. Diese gezielt herbeigeführte Brandnarbe dient in erster Linie als Werbezweck für den jeweiligen Zuchtverband. Ein Brandzeichen stellt keine individuelle und unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar.
 
Das Chippen der Pferde ermöglicht eine sichere Identifizierung ohne Tierleid und macht das Tier unverwechselbar. Den Tieren werden Transponder, etwa reiskorngroße Implantate, am Hals unter die Haut  gesetzt. Jeder Chip enthält einen Code, welcher mit einem passenden Ablesegerät identifiziert werden kann.
 
In Dänemark ist der Schenkelbrand seit 1. März 2010 gesetzlich verboten.
 
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
 
1 Million Näpfe für Tiere in Not PDF Drucken
„1 Million Näpfe für Tiere in Not": Das ist das Motto der von Whiskas und Pedigree in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund aktuell gestarteten Aktion zur Welttierwoche.
 
Von jeder gekauften Packung eines Whiskas- und Pedigree-Produkts - im Aktionszeitraum vom 30.08. bis 9.10.2010 - wird von den Unternehmen ein Betrag im Wert eines gefüllten Futternapfes als Unterstützung gesammelt. Das gesammelte Geld wird an den Deutschen Tierschutzbund weitergeleitet, um die Tierheime zu unterstützen. Schon seit Jahren unterstützen Whiskas und Pedigree im Rahmen der Welttierwoche - die rund um den Welttierschutztag am 4. Oktober stattfindet - die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen über 700 Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen.
 
„Täglich werden in den uns angeschlossenen Tierheimen 20.000 Hunde und 41.000 Katzen betreut. Die Tiere brauchen ein neues Zuhause, aber auch täglich Futter. Da helfen die Welttierwochen, da hilft jeder gefüllte Napf. Herzlichen Dank an Whiskas und Pedigree", freut sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
 
Die Hilfe kommt zu einem richtigen Zeitpunkt. Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise, aber auch der Gesetzgebung, wie z. B. die Hundeverordnungen der Länder, schlagen sich im praktischen Tierschutz negativ nieder. Immer mehr Tiere - vor allem alte und kranke - werden aus finanziellen Gründen abgegeben. In diesem Jahr zum Beispiel sind die Belegungszahlen bei den Hunden um 21 Prozent und bei den Katzen um 38 Prozent gestiegen. Auch die Vermittlung wird immer schwieriger. Notwendige Investitionen beispielsweise in neue Hunde- und Katzenhäuser, oder auch die Sanierung, können nicht realisiert werden. Darüber hinaus erfüllen die Tierheime neben ihren originären Tierschutzaufgaben auch kommunale Pflichtaufgaben. Eine kostendeckende Erstattung für diese Aufgaben gibt es nicht. Zum Welttierschutztag rief der Verband bereits das Leitmotto „Rettet die Tierheime!" aus.
 
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
 
Natur- und Tierschützer verlangen Verbot von Wildtieren im Zirkus PDF Drucken
Der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Deutsche Tierschutzbund und der Bund gegen Missbrauch der Tiere haben von der Bundesregierung ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen verlangt.
 
„Es ist überfällig, dass sich die Bundesregierung nicht länger als Interessensverwalterin der Lobby von etwa 400 Zirkussen versteht und die Entschließung des Bundesrates aus dem Jahre 2003 für ein Haltungsverbot von Affen, Großbären und Elefanten in Zirkussen rechtsverbindlich umsetzt", sagt DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Die im Tierschutz vorgeschriebene verhaltensgerechte Unterbringung von Wildtieren sei in Zirkussen nicht möglich, betonten die Vertreter der Verbände. So betrage die Fläche des natürlichen Lebensraums von Großbären 20-100 km2. Die Zirkusleitlinie gehe dagegen von kümmerlichen 75 m2 aus!
 
Vor allem bei Zirkussen mit häufig wechselnden Standorten seien keine tolerierbaren Haltungsbedingungen zu erreichen. „Die Folgen für die Tiere sind schwerwiegend und zeigen sich in Verhaltensstörungen, Erkrankungen oder sogar in Todesfällen. Jetzt stehen den Tieren zudem die Winterquartiere bevor, eine artgerechte Unterbringung ist ausgeschlossen, das Tierleid ist immens", beklagt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder, der zugleich an die Kommunen appelliert, den Wanderzirkussen mit Wildtieren keine Auftrittsgenehmigungen mehr zu erteilen. „Glücklicherweise hat inzwischen eine ganze Reihe von EU-Mitgliedsstaaten Wildtiere in Zirkussen ganz oder teilweise untersagt", betont Jörg Styrie, Vorstand vom Bund gegen Missbrauch der Tiere:
 
  • Österreich, Bulgarien, Dänemark, Polen: Verbot aller Wildtierarten
  • Finnland: Verbot von Affen, Raubtieren, Wildformen von Wiederkäuern und Greifvögeln, Straußen, Krokodilen (seit 1996)
  • Schweden: Verbot von Affen, Raubtieren, Robben, Nashörnern, Flusspferden, Giraffen, Rotwild, Kängurus, Damwild, Raubvögeln, Straußenvögeln, Riesenechsen (seit 1998)
  • Ungarn: Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten, keine neuen Wildfänge etc.

 
In Deutschland kann grundsätzlich jede Tierart im Zirkus mitgeführt werden. Von der Möglichkeit des § 13 Abs. 3 TierSchG, die Haltung von Tieren wildlebender Arten durch Rechtsverordnung zu verbieten, wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
 
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
 
Leitmotto zum Welttierschutztag 2010: „Rettet die Tierheime!“ PDF Drucken
Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober ruft der Deutsche Tierschutzbund das Leitmotto „Rettet die Tierheime!" aus. Damit  stellt der Verband die derzeit existenzbedrohende Lage der Tierheime in den Mittelpunkt. Ein Höhepunkt der Kampagne bildet die am 24. September stattfindende Kundgebung vor dem Deutschen Bundesrat in Berlin. Der Deutsche Tierschutzbund wird dort gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen sowie Tierheimen für eine bundesweit einheitliche Rahmenregelung für die Fundtierkostenerstattung und für einen Finanztopf für dringend erforderliche Investitionen kämpfen.
 
Mit einem „Offenen Brief" hatte sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, an die Mandatsträger auf kommunaler Ebene gewandt, um Unterstützung einzufordern.  Zumindest auf Arbeitsebene finden mittlerweile Gespräche mit den Spitzenverbänden statt, um an einer Lösung für das Problem zu arbeiten. Aber das ist bei weitem nicht ausreichend.
 
„Tierheime sind Tierschutzeinrichtungen. Aber da, wo die Tierheime öffentliche Aufgaben übertragen bekommen, wie beispielsweise die Fundtierbetreuung, muss die öffentliche Hand dafür auch kostendeckende Zuschüsse zahlen", stellt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, klar.  Das ehrenamtliche Engagement allein kann diese Mammutaufgabe nicht stemmen, Tierschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so Apel: „Viele Tierheime kämpfen um ihre Existenz. Bund, Länder und Kommunen sind hier in der Pflicht. Zumal der karitative Tierschutz auch als Folge von Gesetzgebung immer mehr belastet wird."
 
Die Situation der Tierheime ist prekär. Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise, aber auch der Gesetzgebung, wie z. B. die Hundeverordnungen der Länder, schlagen sich im praktischen Tierschutz negativ nieder. Immer mehr Tiere - vor allem alte und kranke - werden aus finanziellen Gründen abgegeben, was sich wiederum auf die Vermittlungsdauer auswirkt. Notwendige Investitionen beispielsweise in neue Hunde- und Katzenhäuser, oder auch die Sanierung, können nicht realisiert werden.

Das Kampagnenmotiv, die aktuelle Unterschriftenliste, ein Interview mit der Leiterin der Rechtsabteilung zum Thema Fundtierbetreuung sowie viele weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.rettet-die-tierheime.de
 
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
 
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