Tierheimleiter (m/w) für großes Tierheim in NRW ab 01.07.2010 gesucht
Tierheimleiter (m/w) für großes Tierheim in NRW
ab 01.07.2010 gesucht
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zum Heim- und Pensionstierpfleger oder zum Zootierpfleger ( evtl. auch einen Meisterbrief), und bringen ein hohes Engagement und Einsatzbereitschaft, auch weit über die Regelarbeitszeit hinaus, mit. Nach mehrjähriger Berufserfahrung sind für Sie die optimale Versorgung unserer Tiere, eine gute Personalführung, der freundliche und geschickte Umgang mit Kunden im Konfliktbereich "Tierheim" selbstverständlich. Teamfähigkeit, PC-Kenntnisse (MS-Office), kaufm. + techn. Gespür und Loyalität sind Ihnen selbstverständlich.
 
Dann Freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
 
Es erwartet Sie ein großes Tierheim mit moderner Bausubstanz im ländlichen Raum von NRW mit ständig 30 versch. Tierarten und über 500 tierischen Gästen oder Bewohnern, ein Wohnhaus am Heim, ein erfahrener Vorstand und natürlich eine angemessene Vergütung.
 
        Bewerbung an:
        Tierschutzverein für den Kreis Düren
        Günther Oltrogge
        Am Tierheim 2
        52355 Düren
 
Elend der Katzen beenden – Katzenverordnung als Gesetzesvorlage für Aigner

Der Deutsche Tierschutzbund hat Bundesministerin Ilse Aigner den Entwurf einer Tierschutz-Katzenverordnung übermittelt. Ziel: Verbindliche Regelungen für die Haltung und den Umgang mit Katzen festzulegen und durch eine Kastrationspflicht der ungewollten Vermehrung und dem damit verbundenen Elend der vielen ungewollten jungen Katzen entgegenzuschreiten.
 
Der Frühling beginnt und die Tierheime müssen sich wieder auf eine Katzenschwemme einstellen. Denn Katzen können im Jahr zwei bis drei Mal jeweils vier bis sechs Junge bekommen, wenn sie nicht kastriert sind. Oftmals werden die ungewollten Welpen dann einfach in den Tierheimen abgegeben oder werden ausgesetzt. Und nur ein Teil dieser ausgesetzten Kätzchen hat Glück und landet auch im Tierheim, wo sie versorgt werden. Die anderen haben oftmals keine Überlebenschancen und gehen mangels Futter und Pflege leidvoll zugrunde. Darüber hinaus stellt die große Anzahl freilebender Katzen die Tierschutzvereine und Kommunen gleichermaßen vor große, manchmal nahezu unlösbare - auch finanzielle - Aufgaben. Die freilebenden Tiere stammen letztendlich alle von Katzen aus Privathaushalten ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde.
 
„Viele nehmen das Leid der Katzen im Ausland z.B. an Urlaubsorten wahr, die dramatische Situation in Deutschland wird aber oft übersehen. Es ist Zeit, zu handeln", erläutert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, den Entwurf.
 
In dem nun vom Deutschen Tierschutzbund vorgelegten Entwurf sind die auf verschiedenen Ebenen von Tierschutzorganisationen, Tierärzteschaft und Kommunen bereits diskutierten Lösungsmöglichkeiten in einer Tierschutz-Katzenverordnung gebündelt. In ähnlicher Weise existiert eine Katzenverordnung bereits in Österreich. Der Deutsche Tierschutzbund fordert bereits seit vielen Jahren - analog zur Hundehaltungsverordnung - rechtlich verbindliche Vorgaben zur Haltung von Katzen.
 
Kastration hilft Katzenelend zu vermeiden
Der Deutsche Tierschutzbund richtet daher an alle Katzenbesitzer einen dringenden Appell, ihre Tiere frühzeitig beim Tierarzt kastrieren zu lassen. Darüber hinaus sollte jedes Haustier eindeutig mit einem Mikrochip gekennzeichnet und beim Deutschen Haustierregister® (www.registrier-dein-tier.de) kostenfrei eintragen werden. Nur so kann das Tier bei Verlust eindeutig identifiziert und dem Besitzer zurückgeführt werden.

Quelle: http://www.tierschutzbund.de/

 

 
Seminarprogramm 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Seminarprogramm 2010 steht bereit. Wir dürfen Sie bitten, von dem Angebot Gebrauch zu machen. Die Seminare finden beim TSV Groß-Essen e.V., Grillostr. 24, 45141 Essen, im Grugapark Essen, Virchowstr. 167 a, 45147 Essen, in der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW, Siemensstr. 5, 45659 Recklinghausen oder im Anholter Bärenwald, Pferdehorster Str. 1, 46419 Isselburg, statt.

Nach wie vor verlangen die Veterinärämter in NRW für kleine Tierheime ohne entsprechendes Fachpersonal den Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz. Wir bieten Ihnen in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW ein Seminar über den theoretischen Nachweis der o. a. Ausbildung an. Das Seminar endet mit einer Prüfung.


Das § 11-Seminar  bieten wir auf Wunsch einiger Veterinärämter auch für Nichtmitglieder an. Da der Landesverband die Seminare für seine Mitglieder bezuschusst, müssen Nichtmitglieder höhere Seminarbeiträge leisten.

Die Teilnahmemöglichkeit an den Seminaren ist begrenzt. Die Höchstteilnehmerzahl pro Seminar liegt - wenn nicht anders angegeben - bei 30 Personen. Mindestteilnehmerzahl ist 15 Personen.

Interessenten, die an einem der ausgewiesenen Seminare teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anmeldung bis spätestens vier Wochen vor Beginn schriftlich, möglichst mit Anmeldeformular an den

Landestierschutzverband NRW e. V.
Vinckestr. 91
44623 Herne
Fax u. AB 02323/911417


zu senden. Für die Teilnahme an den Seminaren wird, wenn nicht anders angekündigt, eine Seminargebühr von 30,00 € ("Sachkundenachweis" € 60,00, Nichtmitglieder 200,00 €) erhoben, die mit der Anmeldung fällig wird. Wir bitten Sie, die Gebühr auf unser Kto. 42600-432 bei der Postbank Essen (BLZ 360 100 43) mit Angabe des jeweiligen Seminartitels bzw. der Seminar-Nr. zu überweisen. Weiterhin sollte der Name des Teilnehmers sowie des Tierschutzverein angegeben werden. Eine schriftliche Teilnahmebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss zugesandt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir von Barzahlungen abzusehen.

Die Anmeldegebühr verfällt, wenn Sie sich nicht mindestens eine Woche vor dem Seminarbeginn abmelden. Bitte bedenken Sie, dass der für Sie reservierte Platz im Seminar nicht an andere interessierte Tierschützer weitergegeben werden kann, wenn Sie sich nicht abmelden. Wir gehen davon aus, dass Tierheimmitarbeiter ihre Anmeldung mit ihrem Vorstand abgestimmt haben.

In den Seminargebühren für Eintagsseminare ist ein Imbiss und ein Getränk enthalten, für die Drei-Tage-Seminare jeweils ein Mittagessen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Günther Oltrogge

Vizepräsident       

 

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